Don Jr
Well-Known Member
„qualifizierte anwaltliche Beanstandung“ ist natürlich was ganz anderes als ne Abmahnung…Wo ist denn da die "Abmahnung"?
„qualifizierte anwaltliche Beanstandung“ ist natürlich was ganz anderes als ne Abmahnung…Wo ist denn da die "Abmahnung"?
Spannend. Als Nächstes bitte das Recht am eigenen Bild erklärenEs ist einfach der Versuch, ein Recht auf Löschung gegenüber dem Bewertungsportal (nicht dem Bewertenden) auszuüben. Bei der Flut an Falschbewertungen (falsche Tatsachenbehauptungen, keine Meinungen, die können nicht objektiv falsch sein) im Internet völlig legitim. Gegenüber dem Portal, nicht dem Bewertenden, der ist dem Bewerteten ja gar nicht bekannt. Ist natürlich leichter, mit irgendwelchen Buzzwords herumzuwerfen. Aber auch zu kurz gesprungen.
Das ist leider bei negativen Google Rezensionen gängige Praxis mittlerweile.Nachtrag: Rooks & Rocks hat auf meine Google-Rezension wie folgt reagiert:
Danke für Deine Ausführungen. Ich bekomme nur gerade nicht zusammen, was die Kernaussage davon ist ;-)Das klingt für mich immer so, als wenn im Internet nur vernünftige Kunden und verschlagene Anbieter vorhanden sind. Keine Ahnung, welches Internet Ihr habt. Das bei mir real existierende Internet ist voller Kunden, die sich bestenfalls zu fünft ein Gehirn teilen. Leute, die aufblasbare Weißbierseidel in China bestellen und ***** bewerten mit der einzigen Begründung "War schnell da" undundund.
Selbstverständlich sind da auch genug zwielichtige Nichtsnutze auf Anbieterseite. Sag ich u. a. mit zwei Jahren Tresenerfahrung aus einer Bank. Das war zum Glück lange vorher.
Aber mal ehrlich: Wie sind denn die eigenen Erwartungshaltungen bei 5.000.000.000 Bewertungen, Tweets, Reels, Selfies etc. am Tag? Oder 70.000.000.000. Wertschätzung, Einzelfallgerechtigkeit, Objektivität, Sorgfalt, alles remote und ohne direkte Bezahlung? Wer sowas denkt, hält auch die Uhr an, um Zeit zu sparen.