Diplomjodler
Well-Known Member
Stock ist Stock. Und was das Gesetzt dazu sagt..? Ich denke es gibt einen Unterschied ob ich mit einem Stock im sinne Von Schlagstock oder einem Geh-Stock durch die gegend spaziere und mich dann verteidigen muss.
Eigentlich nicht. Wenn es darum geht, ob du als "Verteidiger" eine Körperverletzung begangen hast, ist das rechtlich unerheblich, da das Benutzen sowohl einer Waffe (Schlagstock) als auch eines gefährlichen Werkzeugs (Spazierstock) eine "gefährliche Körperverletzung" nach sich ziehen kann.
Es kommt höchstens noch ein Verstoß gegen Waffengesetze zusätzlich in Betracht.